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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von DRAGAN NOVAKOVIĆ PR SAMOSTALNA RADNJA ZA PROIZVODNJU I POPRAVKU ELEKTRIČNE OPREME ESTLAB NOVA PAZOVA (im Folgenden: ESTLAB)


Datum des Inkrafttretens: 09. März 2021.


KUNDEN, DIE AUSSERHALB DER REPUBLIK SERBIEN WOHNEN


Geschäftsvorfälle mit Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Republik Serbien unterliegen dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Verkaufsgesetz), sofern seine Bestimmungen nicht durch die nachstehend aufgeführten Bestimmungen geändert oder ergänzt werden. Die Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht.


1.1. Sobald Ihre Bestellung abgeschickt wurde, können KEINE Änderungen oder Stornierungen vorgenommen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Bestellung, bevor Sie sie aufgeben, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist.

1.2. Die Angebote und Angebote von ESTLAB sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet. Für Bestellungen unter 100,00 € (netto) berechnet ESTLAB eine Servicegebühr von 10,00 €.

2. Das Eigentum an der Vertragsware geht erst nach vollständiger Bezahlung der Ware auf den Kunden über.

3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in €. Wenn die Zahlung nicht bei Fälligkeit erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe des Betrags gemäß dem Gesetz über Verzugszinsen ("Amtsblatt der Republik Serbien", Nr. 119/2012) zu zahlen. Alle durch das Inkasso entstandenen Kosten trägt der Kunde.

4.1. ESTTHERM ™ -Standardprodukte (Heißkanalregler, Düsen, Heizungen und Ventile) wurden für Anwendungen im professionellen Bereich entwickelt. Unsere Produkte sind für die Verarbeitung durch spezialisierte Werkzeughersteller und dergleichen bestimmt, die mit den anerkannten Standards guter Praxis, den einschlägigen DIN-Standards und den Richtlinien der Zünfte und Berufsverbände vertraut sind.

4.2. Alle von ESTLAB herausgegebenen allgemeinen Dokumente, die sich auf die Kombination, Montage, Anordnung oder Verarbeitung unserer Produkte beziehen, sowie alle Berichte über bereits abgeschlossene Kombinationen und Installationen sind lediglich Antragsvorschläge, die keine verbindliche technische Erklärung für eine bestimmte Person enthalten Fall. Bei der Verwendung solcher Dokumente ist der Kunde verpflichtet, in eigener Verantwortung kritisch zu prüfen, ob die vorhandenen Vorschläge in jeder Hinsicht für seine spezifische Anwendung geeignet und angemessen sind, da es unmöglich ist, in den genannten allgemeinen Dokumenten die Vielzahl der Installationen und Installationen abzudecken Leistungssituationen, die tatsächlich in der Praxis auftreten. Im Zweifelsfall muss der Formenbauer unseren technischen Support für die jeweilige Anwendung anfordern.

5.1. Der Kunde garantiert und haftet dafür, dass von uns gemäß den Planungs- oder Designspezifikationen des Kunden hergestellte Waren keine Verletzung von Rechten Dritter darstellen oder verursachen. Für den Fall, dass wir von Dritten für eine angebliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten haftbar gemacht werden, die durch die Herstellung oder Lieferung solcher Waren verursacht wird, stellt der Kunde uns von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. In diesem Fall werden wir nur dann Verteidigungsmaßnahmen ergreifen, wenn der Kunde dies von uns verlangt, und gleichzeitig verbindlich bestätigen, dass der Kunde alle im Zusammenhang mit einer solchen Aktion anfallenden Kosten trägt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Bereitstellung einer Sicherheit in Bezug auf die Prozesskosten zu verlangen.

5.2. Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellten Dokumente und Zeichnungen sowie konstruktive Kreationen oder Vorschläge für die Konstruktion und Herstellung von Werkzeugen, Heißkanälen oder anderen von uns bereitgestellten Fertigungsanlagen nicht für andere als die einvernehmlich festgelegten Zwecke verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Dokumente, Zeichnungen, Kreationen oder Vorschläge Dritten ohne unsere Zustimmung zur Verfügung zu stellen oder zu veröffentlichen.

5.3. Sowohl der Kunde als auch ESTLAB sind verpflichtet, alle kommerziellen und technischen Informationen, die nicht offensichtlich oder offensichtlich sind und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gegenseitig offengelegt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Formen / Schablonen, Muster und dergleichen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Das Kopieren oder Reproduzieren solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der Geschäftsanforderungen und der geltenden Urheberrechtsbestimmungen gestattet.

6. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu prüfen. Die Nichteinhaltung der vertraglichen Anforderungen durch die Ware ist unverzüglich anzuzeigen. Die Nichteinhaltung der vertraglichen Anforderungen kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware geltend gemacht werden; Diese Ausschlussfrist gilt auch bei versteckten Mängeln.

7. Alle Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Anforderungen durch die Ware unterliegen einer Verjährungsfrist von 6 Monaten ab dem Datum der ordnungsgemäßen Kündigung gemäß Ziff. 6.

8. Wenn die Ware nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, gilt ESTLAB - ungeachtet Art. 46 des Übereinkommens - ist berechtigt, anstelle einer späteren Abhilfe oder Verbesserung eine Ersatzlieferung zu leisten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ESTLAB die nicht konformen Waren auf Kosten von ESTLAB zur Verfügung zu stellen.

9. ESTLAB kann nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn die Waren nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen, wenn diese Nichteinhaltung auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von ESTLAB beruht. Die Haftung von ESTLAB für Schäden ist auf einen Höchstbetrag von 5.000,00 € begrenzt.

10. Gerichtsstand ist der Sitz von ESTLAB. ESTLAB kann den Kunden jedoch auch an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

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